Echter Hausschwamm, Kellerschwamm, Holzbock, Porenschwamm, Kiefer-Feuerschwamm, Kiefern-Fältlingshaut, Braunfäule, Weißfäule, Würfelbruch

Ingenieurbüro Lars Heuer


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Schäden durch Pilze und Insekten

Holzschäden

Ein Befall mit holzzerstörenden Insekten oder Hausfäulepilzen wird meist während Umbaumaßnahmen oder durch das Auftreten von Fruchtkörpern oder Holzmehl festgestellt. Aufgrund der Vielfalt der Arten bedarf es bei größeren Schäden immer der Untersuchung eines erfahrenen Sachverständigen, um Art des Befalls und den Umfang der Maßnahmen richtig einzuschätzen.

Darüber hinaus muss die Ursache des Befalls, ggf. Durchfeuchtungen, Leckagen, ermittelt und beseitigt werden.

Je nach Landesbauordnung ist der Befall mit "Echtem Hausschwamm" oder "Hausbock" ggf. meldepflichtig.

Die Bekämpfung erfolgt im Regelfall gemäß DIN 68800 Teil 4 und soll ausschließlich durch sachkundige, geschulte Fachfirmen erfolgen. Im Klartext bedeutet dies: Austausch befallener Holzteile mit entsprechendem Sicherheitsbereich, ggf. vorbeugender Holzschutz oder Auftrag von Schwammschutzmitteln; Entfernung von Putz und Überprüfung, Imprägnierung von Mauerwerksbereichen bei Hausfäulepilzen mit Durchwachsungsgefahr.

Vom Grundsatz her hat sich dies Verfahren, das bereits im
3. Buch Mose, im "Gesetz über den Aussatz an Häusern" beschrieben wird, nicht verändert: "... Und wenn er am siebten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an der Wand des Hauses, so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. ...".

Dachschaden Passivhaus
Sanierung Passivhaus
Schwammsanierung Balkenlage

Ingenieurbüro Lars Heuer - Beratender Ingenieur der Ingeneiurkammer Niedersachsen | info@ib-lh.de

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