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Ingenieurbüro Lars Heuer


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Energieausweise für Wohnbauten

Energieausweise

Wer ihn braucht - und was er bringt:

Seit 01. Januar 2009 ist der Energieausweis für Neuvermietung oder Verkauf gesetzliche Verpflichtung! Sinn des Ausweises ist, dem Verbraucher, ähnlich wie bei Elektrogeräten, einen Hinweis über die Energiebilanz des Gebäudes zu geben. Darüber hinaus soll der Ausweis bei Bestandsbauten zum Wegweiser für zukünftige Modernisierungen werden ( Mehr ...). Verpflichtungen zu Modernisierungen bestehen nicht, soweit verpflichtende Nachrüstungen aus der Eneergieeinsparverodnung (EnEV) 2004 bzw. der EnEV 2009 - bereits umgesetzt sind.

Langfristig wird sich der Gebäudewert und die erziehlbare Miete auch am Energieverbrauch orientieren. Wer rechtzeitig modernisiert, investiert damit in die Vermarktbarkeit seiner Immobilie.

... und was braucht Deins

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Ein Bedarfsausweis basiert auf der Untersuchung und Bewertung der Bausubstanz und der Anlagentechnik des Gebäudes. Dieser Ausweis ergibt einen vergleichbaren Kennwert nach vorgegebenen Rechenregeln und kann für alle Gebäude ausgestellt. Für Neubauten wird seit 2002 grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Ein Verbauchsausweis darf für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten ausgestellt werden, wenn das Gebäude bereits mindestens das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht bzw. der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde. Er basiert auf dem Verbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren. Da das Ergebnis stark vom Bewohnerverhalten abhängig ist, ist die Aussagekraft eher gering. Auch ist kaum eine sinnvolle Empfehlung für Modernisierungstipps möglich, da die Konstruktion nicht überprüft und bewertet wird.

Wir Empfehlen grundsätzlich den Bedarfsausweis:

Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und gibt dem Bearbeiter einen Anhaltspunkt für naheliegende Modernisierungsempfehlungen. Auf der Basis des Datenmaterials kann dann auch eine weiterführende
energetische Modernisierungsberatungs in Varianten erarbeitet werden. Mehr...


Ingenieurbüro Lars Heuer - Beratender Ingenieur der Ingeneiurkammer Niedersachsen | info@ib-lh.de

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