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Ingenieurbüro Lars Heuer


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Betoninstandsetzung

Betoninstandsetzungen

Betoninstandsetzungen - nie einfach so!

Wie bei der Titanic haben wir lange Zeit Bauwerke aus Beton für unverwundbar gehalten. Probleme bereiten heute vor allem Bauten aus den 60er, 70er und 80er Jahren, da unter den Vorgaben wirtschaftlicher Bemessungen die Betonüberdeckung der Bewehrung zu gering gewählt wurde. Als besonders problematisch hat sich das Fehlen von Abdichtungen bei Verkehrsbauten wie zum Beispiel Parkhäusern in den Innenstädten herausgestellt. (
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Mit etwa 30 Jahren Erfahrung ist die Betoninstandsetzung immer noch ein sehr junger Zweig des Bauwesens und leider setzen sich in der Fachwelt die Anforderungen an eine fachgerechte und dauerhafte Betonerhaltung nur sehr langsam durch. So tat ein Architekt auf die Frage des Bauherrenvertreters nach der Betoninstandsetzung zu einem vorgelegten Fassadenkonzept (ca. 6.000 m² Beton und Porenbeton aus Anfang der 80er Jahre) kund: Er habe keine wesentlichen Roststellen gesehen und wenn ein paar Stellen zu finden sind, wird der Maler die mitmachen. Eine Aussage, die heute, nach ausreichend schlechten Erfahrungen aus dieser Praxis, nicht mehr erfolgen dürfte.

Spätestens seit der bauaufsichtlichen Einführung der DAfStb-Richtlinie: Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie) gilt: Bei Betoninstandsetzungsarbeiten hat ausnahmslos eine Planung durch einen "sachkundigen Planer" zu erfolgen. Im Rahmen der Planung ist vorgegeben, dass alle Erkenntnisse in einem schriftlichen Instandsetzungskonzept und, nach Freigabe des Auftraggebers, ein schriftlicher Instandsetzungsplan den Ausschreibungsunterlagen beizufügen ist.

Die Trennung zwischen Planung und Ausführung ist aus der Erkenntnis der in der Vergangenheit aufgetretenen Schäden nach leichtfertigen "billig" Maßnahmen und den Kostenexplosionen bei fehlenden Voruntersuchungen wieder belebt. Der sachkundige Planer berät den Bauherren unabhängig von Verkaufs- und Lieferinteressen und sorgt damit für wirtschaftliche Lösungen unter Beachtung der weiteren Nutzung.


Ingenieurbüro Lars Heuer - Beratender Ingenieur der Ingeneiurkammer Niedersachsen | info@ib-lh.de

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